top of page

Kosten Osteopathie

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung (GebüH)  für Heilpraktikerleistungen. Von privaten Krankenkassen, Beihilfe und von Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen werden die Kosten in der Regel erstattet.

Osteopathie ist eine Privatleistung. Einige gesetzliche KK beteiligen sich an den Kosten.
 
Eine Erstattung wird nur gewährleistet für Praxen mit einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband für Osteopathen und einer Stundenzahl von min. 1350. Der Osteopath muss zusätzlich Heilpraktiker oder Arzt sein, nur dann ist es Ihm erlaubt eine Diagnose zu stellen.

Termine, die nicht 24 Std. vor Terminbeginn über Doctolib oder telefonisch abgesagt wurden, werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. 
bottom of page